- 5673 - 1336. Juli 16. Jawor (Jauer, datum et actum). fer. tercia prox. p. d. s. Marg. Der Bürgermeister, die Ratmannen u. die Schöffen zu Jauer bek., daß vor ihnen die Ältesten ihrer Stadt erschienen sind u. folgendes bekannt haben: Vor einigen Jahren (ante revolucionem plurium annorum) nach dem Tode ihres Mitbürgers, des Kupferschmiedes Walter, habe dessen einziger Bruder Heinr. als rechtmäßiger Erbe sich mit seines Bruders Witwe Frau Kunigunde unter Vermittlung rechtlicher Männer u. Freunde über die gesamte Erbschaft dahin verglichen, daß der Schwager der Frau vor gehegtem Ding zu ihren Gunsten auf alles verzichtete. Ferner fügten die obgen. Ältesten hinzu, daß kurz darauf vor ihnen in gehegtem Dinge Frau Kunigunde aus freien Stücken ihr in Alt-Jauer geleg. Allod zu ihrem Seelenheil den Brüdern v. Luwens (Leubus) gesetzmäsig aufgelassen u. verreicht hatte. O. Z. Bresl. Staatsarch. Urk. Kl. Leubus 270. Orig. Perg. [Gleichzeitige Dorsualnotiz: Scab(ini) de Jawor. Darunter: iiij.] m. d. an Pergamentstr. häng. Stadts. (d. h. Martin zu Pferde, abgeb. bei Saurma, Wappenbuch etc. Taf. V, 55). Codex Diplomaticus Silesiae, Bd. 29, 1923; Regesten zur schlesischen Geschichte, 1334 - 1337. Herausgegeben von K. Wutke. |